1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, über Lieferungen und sonstige Leistungen mit Tassut GmbH. Sie gelten als integrierender Bestandteil eines Auftrages.
2. Vertragsmodalitäten
2.1. Vertragspartner
Der Kaufvertrag kommt zustande mit:
Tassut GmbH
Dorfstrasse 13
6242 Wauwil
Telefon: 0415108807
E-Mail: info@tassut.ch
2.2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss erfolgt mit der Annahme der Offerte durch den Kunden. Die Tassut GmbH lasst dem Kunden daraufhin eine Auftragsbestätigung zukommen. Allfällige Unstimmigkeiten sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung zu melden. Ohne gegenteiligen Bescheid während dieser Frist gilt der Auftrag als bestätigt.
2.3. Vertragsdauer
Ein Vertrag endet mit der Erbringung sämtlicher Dienstleistungen im Rahmen der offerierten Leistungen.
2.3.1. Service- und Lizenzverträge
Die Dauer von Service- und Lizenzverträgen (Hosting, Wartung, SLA, Lizenzen, etc.) ist in den jeweiligen Vertragsdokumenten geregelt.
2.4. Einbezug Dritter
Die Tassut GmbH ist befugt, für die Erfüllung des Auftrages Dritte beizuziehen. Diese werden dem Kunden kenntlich gemacht.
2.5. Haftungsausschluss
Die Tassut GmbH haftet ausschliesslich für Schäden aus vorsätzlich oder grob fahrlässig begangenen Handlungen. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Tassut GmbH nicht für Mangel aus Lieferungen und Leistungen Dritter sowie durch Dritte verursachte Schäden.
3. Kosten und Verrechnung
3.1. Kostenangaben
Die Tassut GmbH unterscheidet in ihren Offerten zwischen Kosten, Kostendach, Kostenschätzung und Verrechnung nach Aufwand.
3.1.1. Kosten
Sind in einer Offerte Preise als „Kosten“ ausgewiesen, ist der Wert als Pauschalpreis für die genannten Dienstleistungen zu verstehen welcher gemäss Verrechnungsbestimmungen vollumfänglich in Rechnung gestellt wird.
3.1.2. Kostendach
Sind in einer Offerte Preise als „Kostendach“ ausgewiesen, beziffert dieser Wert das Maximum, das für den geleisteten Aufwand für die genannten Dienstleistungen gemäss Verrechnungsbestimmungen in Rechnung gestellt werden kann. Sollten sich nach Ausstellung der Auftragsbestätigung zusätzliche Aufgaben bzw. Kundenwünsche ergeben verpflichtet sich die Tassut GmbH, Mehrkosten im Vorfeld der Ausführung dem Auftraggeber kenntlich zu machen und dessen Zusage einzuholen.
3.1.3. Kostenschätzung
Sind in einer Offerte Preise als „Kostenschätzung“ ausgewiesen, so lässt sich der zu erwartende Aufwand erst grob abschätzen und kann nach weiteren Arbeiten wie bspw. einer Strategieentwicklung oder einem Konzeptworkshop näher beziffert werden. Sollten Aufträge mit ausgewiesenen Kostenschätzungen zustande kommen, verpflichtet sich die Tassut GmbH den Kunden rechtzeitig zu informieren, wenn eine Abweichung von mehr als 20% absehbar ist.
3.1.4. Verrechnung nach Aufwand
Sind in einer Offerte Dienstleistungen mit Verrechnung nach Aufwand inkl. festgelegtem Stundensatz ausgewiesen, werden diese gemäss Verrechnungsbestimmungen pro angebrochene Viertelstunde in Rechnung gestellt.
3.2. Externe Kosten
Je nach Projekt können zusätzlich externe Kosten durch die Beauftragung von Dritten anfallen (zum Beispiel Druckkosten für Plakate, Lizenzgebühren, Übersetzungen etc.). Diese sind in der Offerte unter „Externe Kosten“ angegeben und stellen eine unverbindliche Kostenschätzung dar. Die tatsächlich anfallenden externen Kosten ergeben sich aus den Offerten und Rechnungen der beauftragten Dritten. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde für die fristgerechte Bezahlung der externen Kosten selbst verantwortlich.
3.3. Spesen
Für Meetings/Projektpräsentationen/Schulungen ausserhalb des Kantons Luzern können Fahrspesen in der Höhe von 70 Rappen pro km verrechnet. Diese Fahrspesen werden zusätzlich zu den offerierten Kosten verrechnet. Alle weiteren Spesen wie interne Druckkosten, Telefon, Porti etc. sind in den ausgewiesenen Kosten und Stundensätzen enthalten.
3.4. Mehrwertsteuer
Preisangaben in Offerten sind immer exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer ausgewiesen.
3.5. Verrechnung und Zahlungsfristen
Wenn in der Offerte keine anderslautenden Vereinbarungen festgehalten sind, gelten die nachstehenden Verrechnungsbestimmungen.
3.5.1. Kosten
Nach Beendigung des Auftrages stellt die Tassut GmbH die Leistungen in Rechnung. Diese ist innert 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei grossem Projektumfang kann eine angemessene Teilzahlung in Rechnung gestellt werden.
3.5.2. Kostendach
Nach Beendigung des Auftrages stellt die Tassut GmbH die Leistungen in Rechnung. Diese ist innert 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei grossem Projektumfang kann eine angemessene Teilzahlung in Rechnung gestellt werden.
3.5.3. Verrechnung nach Aufwand
Nach Beendigung des Auftrages stellt die Tassut GmbH die Leistungen in Rechnung. Diese ist innert 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei grossem Projektumfang kann eine angemessene Teilzahlung in Rechnung gestellt werden.
3.6. Zahlungsverzug
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist ab dem entsprechenden Datum 5% Verzugszins geschuldet. Weiter wird für jede Mahnung eine Mahngebühr fällig. Die Mahngebühren sind wie folgt: 1. Mahnung CHF 20.00, 2. Mahnung CHF 40.00, 3. Mahnung 60.00 Fr. Allfällige Betreibungskosten gehen vollständig Zulasten des Kunden. Die Nichteinhaltung der Zahlungsfristen hat den Verlust sämtlicher allfällig gewährter Rabatte zur Folge, siehe dazu Punkt 8. „Konventionalstrafen“ sowie Punkt 8.3 „Nichteinhaltung der Zahlungsfristen“ dieser AGB.
3.7. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag (es gilt die Auftragsbestätigung) reduziert oder annulliert, hat die Tassut GmbH Anrecht auf:
- Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
- Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
- Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Darüber hinaus hat die Tassut GmbH das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Alle Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Tassut GmbH.
4. Zusammenarbeit
4.1. Leistungserbringer
Leistungserbringer ist der ausgewiesene Vertragspartner. Auf Seiten der Tassut GmbH wird ein Projektleiter definiert. Dieser fungiert als Verantwortlicher seitens Tassut GmbH und steht dem Kunden während der ganzen Zusammenarbeit als Ansprechpartner zur Seite. Im Falle ungeplanter Ereignisse kann ein stellvertretender Projektleiter definiert werden.
4.2. Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat am Projekt eine Mitwirkungspflicht. Diese ist insbesondere dann relevant, wenn ein fixes Abschlussdatum definiert wurde und ein Projekt aufgrund von fehlenden Informationen seitens des Kunden bzw. dessen Zulieferer nicht fertig gestellt werden kann. In dieser oder vergleichbaren Situationen entfällt die Verantwortung für Terminverzögerungen seitens Tassut GmbH.
4.3. Prüfungspflichten
4.3.1. Während dem Projekt
Der Kunde verpflichtet sich, zur Prüfung erhaltene Arbeiten zeitnah zu kontrollieren und die Rückmeldungen in einer Art und Weise zu geben, die für einen erfolgreichen Projektabschluss förderlich sind.
4.3.2. Nach Projektabschluss
Der Kunde verpflichtet sich weiter, nach Projektabschluss innerhalb von 10 Tagen die geleisteten Arbeiten zu prüfen. Verstreicht diese Frist ohne schriftliche Mängelrüge, gilt das Werk als abgenommen.
Als Mängel gelten erheblich beeinträchtigende und reproduzierbare Abweichungen von den in der Offerte oder Pflichtenheft beschriebenen Leistungsmerkmale und Funktionalitäten. Konzeptionelle oder technische Änderungen im Rahmen der Umsetzung bleiben demgegenüber jederzeit vorbehalten.
4.3.3. Folgen vernachlässigter Mitwirkungspflichten
Vernachlässigt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, kann sich das Projekt maximal um drei Monate verlängern. Einigen sich beide Parteien nicht auf einen neuen Projektplan, so gilt das Projekt als durch den Kunden vorzeitig beendet und es tritt der entsprechende Passus in Kraft. Siehe dazu Punkt 8 „Konventionalstrafen“ sowie Punkt 8.1 „Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden“ dieser AGB.
4.4. Erfolgsgarantie
Die Tassut GmbH gibt keine Erfolgsgarantien ab.
5. Gewährleistung
5.1. Leistungen Dritter
Die Tassut GmbH übernimmt keinerlei Gewährleistung für Leistungen Dritter. Allfällige Gewährleistungsansprüche werden dem Kunden abgetreten. Die Tassut GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Leistungen Dritter. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Die Tassut GmbH gewährt keinerlei weitergehende Garantie für die Funktionalität, die Fehlerfreiheit, die Tauglichkeit oder sonstige Eigenschaften der gelieferten Dienstleistungsergebnisse.
5.2. Mängelrüge
Nach frist- und formgerechter Mängelrüge werden nach Wahl der Tassut GmbH auf deren Kosten mangelhafte Dienstleistungsergebnisse entweder ersetzt oder der gerügte Mangel wird behoben. Die Minderung ist erst nach erfolgloser Nachbesserung zulässig. Die Wandlung wird ausgeschlossen. Jede Haftung für Mangelfolgeschäden wie Datenverlust, Betriebsausfall, entgangenen Gewinn etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Jeder Anspruch des Kunden auf die Geltendmachung von Mängelrechten erlischt, sofern die betreffenden Dienstleistungsergebnisse ohne Zustimmung der Tassut GmbH vom Kunden oder Dritten verändert oder repariert werden, oder wenn das Produkt unsachgemäss gehandhabt, betrieben und gepflegt wurde.
6. Geheimhaltung und Veröffentlichung
6.1. Geheimhaltungspflicht
Im Rahmen eines Projektes erhält die Tassut GmbH Zugang zu sensiblen Daten bzw. hat diesen im Rahmen der Offertphase bereits erhalten. Die Mitarbeitenden der Tassut GmbH verpflichten sich, sämtliche Informationen, die von Kundenseite zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln und keinen Dritten ohne Erlaubnis zugänglich zu machen.
6.2. Veröffentlichung
Ohne gegensätzliche Rückmeldung von Kundenseite darf die Tassut GmbH die Zusammenarbeit auf Online sowie Offline Kanälen publizieren (Unter Einhaltung der Geheimhaltungspflichten, siehe Punkt 6.1 „Geheimhaltungspflicht“ dieser AGB). Das Publikationsrecht gilt für die Auftragsvergabe, die laufende Zusammenarbeit sowie die Abbildung als Referenz.
7. Geistiges Eigentum
7.1. Urheberrechte Tassut GmbH
Alle Rechte am geistigen Eigentum einschliesslich Urheberrechte an den von der Tassut GmbH erstellten Werken wie Websites, Layouts, Logos, Konzepte, Design, Plakate, Filmmaterial etc. verbleiben beim entsprechenden Vertragspartner, insbesondere jegliche Änderungs- und Bearbeitungsrechte. Dem Kunden werden nur jene Rechte eingeräumt, die für die Erfüllung des Auftrages zwingend notwendig sind. Die dabei übertragenen Nutzungsrechte beziehen sich nur auf den im Projekt definierten Anwendungszweck.
7.2. Namensnennung
Die Tassut GmbH behält sich ausdrücklich das Recht auf Namensnennung des Kunden als Referenz vor. Auch nach Projektabschluss darf eine solche Werkreferenz durch den Kunden nicht entfernt werden, ausser im Falle einer kompletten Neu-Entwicklung durch einen anderen Dienstleister. In einem solchen Falle ist es nicht gestattet, irgendwelche Arbeiten der Tassut GmbH weiter zu verwenden oder als Arbeiten von Dritten darzustellen.
7.3. Weiterverwendung
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, gesondert honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht der Tassut GmbH ein Auskunftsanspruch zu. Bei Verletzung dieser Bestimmung wird eine Konventionalstrafe fällig, siehe dazu Punkt 8.4 „Nichteinhaltung der Bestimmungen zum geistigen Eigentum“.
7.4. Urheberrechte Dritter
Greift die Tassut GmbH auf durch Urheberrechte Dritter geschützte Werke zurück, kümmert sie sich um den Erwerb der für das Projekt notwendigen Rechte. Sie macht die geltenden Nutzungsrechte resp. -beschränkungen oder Lizenzbestimmungen bezüglich Vergütung, Laufzeit, Umfang und Einschränkungen gegenüber dem Kunden sichtbar. Nach Abschluss des Projektes ist der Kunde für die Einhaltung der kenntlichgemachten Nutzungsbeschränkungen selbst verantwortlich.
Stellt der Kunde der Tassut GmbH Inhalte wie z.Bsp. Fotos, Logos, Schriften etc. zu Verfügung, hat der Kunde selbst abzuklären, ob urheberrechtlicher Ansprüche Dritter damit verletzt werden. Ohne ausdrücklichen Hinweis seitens des Auftraggebers geht die Tassut GmbH davon ausgehen, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Für allfällige Urheberrechtsverletzung übernimmt die Tassut GmbH keine Haftung. Allfällige daraus entstehenden Kosten gehen vollständig zulasten des Kunden.
7.5. Datenverwaltung
Die Daten eines abgeschlossenen Auftrages gehören dem Kunden und werden nach Abschluss des Projektes auf Wunsch auf einem Datenträger überlassen. Sie werden ebenfalls bei der Tassut GmbH ohne Gewährleistungspflicht archiviert.
7.6. Rechtliche Zulässigkeit
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der von Tassut GmbH geleisteten Arbeiten wird vom Kunden vollständig getragen.
8. Konventionalstrafen
8.1. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Tassut GmbH Anrecht auf:
- Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit (pro rata temporis),
- Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter,
- Wiedergutmachung aller sich aus der Reduktion oder Annullierung ergebenden Schäden.
Diese Regelung tritt auch dann in Kraft, wenn die Offerte freigegeben wurde, der Projektstart aber noch aussteht. Darüber hinaus hat die Tassut GmbH das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Tassut GmbH.
8.2. Vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses durch die Tassut GmbH
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug (siehe dazu Punkt 3.6 „Zahlungsverzug“) behält sich die Tassut GmbH das Recht vor, das Auftragsverhältnis vorzeitig zu beenden. Diese vorzeitige Vertragsauflösung hat zur Folge, dass neben sämtlichen bereits erbrachten Dienstleistungen als Konventionalstrafe in Rechnung gestellt und binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig werden.
8.3. Nichteinhaltung der Zahlungsfrist
Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfrist (i.d.R. 10 Tage, siehe Punkt 3.5 „Verrechnung und Zahlungsfristen“) ohne vorgängige Kontaktaufnahme des Kunden entfallen sämtliche Ansprüche auf Ratenzahlung und zuvor gewährte Rabatte.
8.4. Nichteinhaltung der Bestimmungen zum geistigen Eigentum
Bei einer widerrechtlichen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken der Tassut GmbH sowie von Präsentationsvorschlägen durch den Kunden wird eine Konventionalstrafe im Umfang von 30% des ursprünglichen Auftragsvolumen oder mindestens CHF 300.00 fällig.
9. Schlussbestimmungen
- Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und der Tassut GmbH unterstehen schweizerischem Recht.
- Sollten Teile dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen gleichwohl verbindlich.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Kundenaufträge, welche die Tassut GmbH ausführt. Sie können nur im gegenseitigen Einverständnis abgeänderte werden und müssen in den individuellen Offertbestimmungen schriftlich festgehalten werden.
- Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des jeweiligen Vertragspartners.
Datum der letzten Aktualisierung: 31. August 2024

